Buchen lfd. Geschäftsvorfälle gemäß § 6 Nr. 3 + 4 StBerG


  • Sortieren, ordnen und kontieren Ihrer Belege

  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle in Bank, Kasse sowie Eingangs- & Ausgangsrechnungen

  • Auch die Aufarbeitung von Rückständen in der Buchhaltung ist möglich

  • Zahlungsüberwachung