Buchen lfd. Geschäftsvorfälle gemäß § 6 Nr. 3 + 4 StBerG
Sortieren, ordnen und kontieren Ihrer Belege
Buchen laufender Geschäftsvorfälle in Bank, Kasse sowie Eingangs- & Ausgangsrechnungen
Auch die Aufarbeitung von Rückständen in der Buchhaltung ist möglich
Zahlungsüberwachung